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Es geht um Sie: Prüfen Sie zuerst, ob Sie mit Ihrem Anliegen auf normalem Weg zum Ziel kommen.
Günstig ist es, wenn Sie immer einen Beistand oder unabhängigen Zeugen dabei haben. (Rechtsanspruch gemäß § 13 SGB X)
Ganz wichtig: Immer Ruhe bewahren, aber das Anliegen klar formulieren. Unterlagen bereit halten.
Wenn die ARGE nicht so will wie Sie: Fordern Sie den Behördenvertreter auf, Ihnen die Rechtsgrundlagen zu zeigen und lassen Sie sich diese schriftlich geben. Sie haben ein Auskunftsrecht und die Behörde eine Auskunftspflicht !
Lassen Sie sich nicht wegschicken, bestehen Sie auf Ihrem Recht. Verlangen Sie ggf. den Teamleiter. Wenden Sie sich auch an das Kundenreaktionsmanagement.
Wenn Sie mit einem Vorschlag der ARGE nicht einverstanden sind, bitten Sie um Bedenkzeit und lassen Sie sich erst von sachkundiger und ARGE unabhängiger Seite beraten.(Nicht voreilig unterschreiben !). (Dies gilt vor allem für die Eingliederungsvereinbarung. Sie haben das Recht, Ihre Vorstellungen in diese Vereinbarung einzubringen. Es geht um Ihre Förderung.)
Lassen Sie sich die Abgabe Ihres Antrags bescheinigen. Bestehen Sie immer auf einem schriftlichen Bescheid.
Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind:
- Widerspruch binnen eines Monats einlegen
(Ist diese Frist abgelaufen: Überprüfungsantrag stellen)
In Eilfällen: - einstweilige Anordnung beim Sozialgericht beantragen, insbesondere auch dann, wenn Sie kein Geld mehr haben und Ihnen keine Vorauszahlungen gewährt werden, obwohl Sie anspruchsberechtigt sind.
Wird der Widerspruch abgelehnt: - Klage beim Sozialgericht erheben, die Klage selbst ist kostenlos für Sie.
Wenn die ARGE Unterlagen oder Schriftstücke haben möchte, fragen Sie nach der Rechtsgrundlage (§§) und der Notwendigkeit. Geben Sie Schriftstücke ggf. nur zum Kopieren !! heraus. In den meisten Fällen reicht jedoch eine Einsichtnahme (z.B. Kontoauszüge) durch die Sachbearbeitung aus, worüber die Behörde einen Aktenvermerk fertigt.
Wenn Sie den Verdacht haben, dass etwas falsches in Ihre Akte eingetragen worden ist:
- Beantragen Sie Akteneinsicht und ggf. die Berichtigung, Sperrung oder Löschung der Daten !! (Ggf. können Sie Schadenersatz verlangen)
Wenn diesem Antrag nicht oder nicht vollständig entsprochen, können Sie auch den Datenschutzbeauftragten einschalten.
Wenn die Sachbearbeitung Ihre Anträge nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten bearbeitet, legen Sie Untätigkeitsbeschwerde ein bzw. erheben Sie eine Untätigkeitsklage.
In Eilfällen, vor allem wenn Ihre Existenz und die Ihrer Familie (Bedarfsgemeinschaft) bedroht ist, beantragen Sie eine einstweilige Anordnung beim Sozialgericht (s.o.).
Wenn Sie von den Mitarbeitern der ARGE nicht korrekt behandelt werden, können Sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde sowohl bei der Geschäftsführung als auch bei der verantwortlichen Leitung einreichen.
Bei einer Aufforderung durch die ARGE, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Übernahme aller damit verbundenen Kosten (z.B. Fahrtkosten, alle im Zusammenhang mit einem Umzug anfallende Kosten, usw.).
Kommen Sie allein nicht weiter? Haben Sie Fragen? Holen Sie sich Hilfe z.B. bei:
Arbeitslosengruppe (siehe unten), Arbeitsloseninitiativen, Gewerkschaften, Mieterverein, Mieterschutzbund, Wohlfahrtsverbände, Kirchen, Schuldnerberatung, Frauenbeauftragte, Ausländerbeiräte, Behindertenbeauftragte, usw.
Die letzte Möglichkeit ist den Petitionsausschuss einzuschalten. Machen Sie ggf. Ihren Fall öffentlich.
Sie können bei Bedarf aber auch einen Rechtsanwalt einschalten. Wenn Sie bedürftig sind und davon ist bei Hartz IV-Empfängern auszugehen, können sie mit einem Beratungshilfeschein (erhalten Sie beim Amtsgericht) für 10 Euro eine Rechtsauskunft beim Anwalt erhalten. Wenn Ihr Anliegen voraussichtlich erfolgreich sein wird, können Sie Prozesskostenhilfe für die Tätigkeit Ihres Anwalts vor Gericht erhalten.
Bedenken Sie: Sie sind nicht allein. Arbeitslose können sich am besten gemeinsam wehren. Deswegen:
Machen Sie mit in der gewerkschaftlichen Arbeitslosengruppe in der Region Bonn/Rhein-Sieg.
Wir sind auch offen für (noch) nicht gewerkschaftliche Organisierte. Wir helfen Ihnen weiter.
Wann: jeden zweiten Donnerstag im Monat um 17.15 Uhr
Wo: im DGB-Haus in der Endenicher Straße 127, Bonn
Kontakt: s.u. oder www.arbeitslos-bonn.de
Aktivitäten sind u.a.:
Organisation von Informationsveranstaltungen
Planung von Aktionen
Erwerbslosenfrühstück
Demos vor Arge und AA(Arbeitsamt)
Protests gegen Kinderarmut und Hartz IV.
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Gewerkschaftliche Arbeitslosengruppe in der Region Bonn-Rhein-Sieg c/o GEW, Stadtverband Bonn; Kontakt: Horst Lüdtke Tel. 0228/ 65 39 55 Das Treffen findet jeden 2. Donnerstag im Monat statt.