Rat und Hilfe

Tipps und Ratschläge im Umgang mit Arbeitsagentur und Arge

Widersprüche bzw. Überprüfungsanträge gegen die Höhe der Regelbedarfe stellen

Widersprüche bzw. Überprüfungsanträge stellen

Grundsätzliche Bedenken gegen die Höhe der Regelsätze/Regelbedarfe seit dem 01.01.2011 geltend machen
 

Die Erwerbslosengruppe empfiehlt allen Beziehern von Sozialleistungen nach dem SGB II (Hartz IV), SGB X (Sozialhilfe) und auch Beziehern von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Widersprüche gegen Ihre Bescheide ab dem 01.01.2011 einzulegen.

Von den GEZ-Gebühren befreien lassen (vorsorglichen Antrag stellen siehe Kommentar)

Hartz IV (Arbeitslosengeld II)- und Sozialgeld-Empfänger müssen keine GEZ-Gebühren bezahlen!    (vorsorglichen Antrag stellen siehe Kommentar)

Laut übereinstimmenden Presse-Mitteilungen haben weniger als die Hälfte aller Hartz IV-Empfänger sich von den Rundfunkgebühren befreien lassen. Die 17,98 Euro im Monat sind viel Geld für die Betroffenen. Die Gebührenbefreiung zu erwirken ist sehr einfach.

Beratung und Hilfe für Erwerbslose in der Region Bonn/Rhein-Sieg-Kreis verbessert

Beratung und Hilfe für Erwerbslose in der Region Bonn/Rhein-Sieg Kreis
Zwei Erwerbslosenberatungsstellen

Neben der Chance sich direkt an die Erwerbslosengruppe im DGB Kreisverband Bonn Rhein-Sieg über

das Konktaktformular oder über info[at]arbeitslos-bonn.de

zu wenden, haben sich die Möglichkeiten der Beratung und Hilfe für Erwerbslose in der Region Bonn/Rhein-Sieg-Kreis dank des von der rot-grünen Minderheitsregierung wieder aufgenommenen Programms zur Förderung von Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren mit Unterstützung des Europäischen des Europäischen Sozialfonds leicht verbessert. Dies war allerdings auch dringend erforderlich, da insbesondere die Jobcenter Ihren Beratungs- und Hilfeverpflichtungen in der Regel nicht oder nur völlig unzureichend nachkommen. Die eigenen Erfahrungen und die Erfahrungsberichte von Betroffenen, die sich häufig den (unerfahrenen) MitarbeiterInnen der Jobcentern hilflos ausgeliefert fühlen und sich mit der Verweigerung von dringend benötigter Hilfe konfrontiert sehen, sprechen leider eine deutliche Sprache. Es soll aber hier nicht verschwiegen werden, dass es einige MitarbeiterInnen gibt, die sich auch gegen den Widerstand von Vorgesetzten für Erwerbslose einsetzen. Erfreulich - wenn auch nicht ausreichend - ist es daher, das es jetzt zwei Erwerblosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren in der Region gibt:

Erwerbslosenberatungsstelle der Fabrik Siegburg in Siegburg, Lindenstr. 58, 53721 Siegburg
Kontakt über 02241 / 62156 oder erwerbslosenberatung[at]fabrik-siegburg.de
Weitere Infos unter http://www.fabrik-siegburg.de.
Dort kann unter downloads auch der Flyer der Erwerbslosenberatungsstelle und des Arbeitslosenzentrums herunter geladen werden.

Erwerbslosenberatungsstelle von Diakonie und Caritas in Bonn, Oppelner Str. 130, 53119 Bonn
Kontakt über 0228/90248091 oder
erwerbslosenberatung[at]cd-bonn.de
Weitere Infos unter Beratungsstelle der Caritas
Der Flyer kann unter Beratungsstelle Erwerbslosenzentrum heruntergeladen werden.

Warmwasserpauschale bei dezentraler Erzeugung sichern

ALG II Empfänger, deren Warmwasser dezentral (also z.B. mit Strom über Durchlauferhitzer) erzeugt wird, haben jetzt einen ergänzenden Anspruch - rückwirkend ab 01.01.2011 - auf einen pauschalen Zuschlag zu den Kosten der Warmwassererzeugung. Dieser Zuschlag ist je nach Regelbedarfsstufe gestaffelt.

Jetzt die neuen Leistungen für Kinder und Jugendliche beantragen - Nachzahlungen sichern

Wer jetzt die neuen Leistungen für Kinder und Jugendliche (Bildung und Teilhabe) beantragt, kann mit einer Nachzahlung vom 01.01.2011 an rechnen!
Der Antrag muss allerdings bis zum 30. April 2011 gestellt werden.
Es können Zuschüsse Mitgliedsbeiträge in Sport- und anderen Vereinen, Musikunterricht (gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe), Mittagessen in Schulen und Kindertageseinrichtungen, Kita- und Schulausflüge, für höher anfallende Fahrtkosten zur Schule, etc. (Bildung) beantragt werden. Generell müssen diese Anträge ergänzend zum Antrag auf ALG II, Wohngeld etc. gestellt werden, da diese vom Hauptantrag nicht mit umfasst sind. 

Erwerbslosenberatung und Arbeitslosenzentrum in Siegburg

Erwerbslosenberatung und Arbeitslosenzentrum im Rhein-Sieg-Kreis
Beratungsstelle der Fabrik Siegburg geöffnet

Seit dem die rot-grüne Minderheitsregierung in NRW das von der schwarz-gelben Landesregierung abgeschaffte Programm zur Förderung von Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren

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Brauchen Sie Hilfe oder haben Sie Fragen: Email an info[at]arbeitslos-bonn.de oder benutzen sie das Kontaktformular
kleines Logo Arbeitslosengruppe Bonn/Rhein-SiegGewerkschaftliche Arbeitslosengruppe in der Region Bonn-Rhein-Sieg c/o GEW, Stadtverband Bonn; Kontakt: Horst Lüdtke Tel. 0228/ 65 39 55 Das Treffen findet jeden 2. Donnerstag im Monat statt.