Mietkosten in Bonn

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Wichtige Mitteilung für


Arbeitslosengeld II - Bezieher


in Bonn


Kürzungen der Mietkosten bei ALG II-Beziehern sind rechtswidrig


wenn von der zuständigen ARGE im Einzelfall nicht nachgewiesen werden kann, dass


  • ein anderer kostengünstiger Wohnraum im unteren Bereich auf dem örtlichen Mietmarkt zur Verfügung steht

  • eine aktualisierte ortsübliche Mietpreisspanne (Mietspiegel) ermittelt wurde (gegenwärtig in Bonn nicht vorhanden)

Es wird daher dringend geraten, den Bewilligungsbescheid in

diesen Fällen rechtlich überprüfen zu lassen und ggf. mit der o.a. Begründung Widerspruch einzulegen !


Ist die Kürzung der Mietzahlung durch die ARGE für die gegenwärtig bewohnte Wohnung rechtswidrig,

dann ist die AGRE zur Übernahme der tatsächlichen Mietkosten - auch wenn sie die von ihr festgesetzte

sog. angemessene Miete übersteigen - verpflichtet. Hintergrund: Das geht aus einem Urteil des

Sozialgerichts Köln hervor, dass die Übernahme der vollen Mietkosten in einem Einzelfall

(eines Alleinstehenden in Bonn) im Eilverfahren positiv entschieden hat -


Aktenzeichen AZ: S 14 AS 41/05 ER


V.i.S.d.P. Horst Lüdtke, Attac Bonn AG "Genug für alle" und Gewerkschaftliche Arbeitslosengruppe

im DGB Bonn/Rhein-Sieg, Endenicher Str. 127, 53115 Bonn"


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kleines Logo Arbeitslosengruppe Bonn/Rhein-SiegGewerkschaftliche Arbeitslosengruppe in der Region Bonn-Rhein-Sieg c/o GEW, Stadtverband Bonn; Kontakt: Horst Lüdtke Tel. 0228/ 65 39 55 Das Treffen findet jeden 2. Donnerstag im Monat statt.