Noch Fragen?Jetzt anmelden! Jetzt registrieren!
Oder benutzen Sie unser Kontaktformular
Achtung Achtung
Wichtige Mitteilung für
Arbeitslosengeld II - Bezieher
in Bonn
Kürzungen der Mietkosten bei ALG II-Beziehern sind rechtswidrig
wenn von der zuständigen ARGE im Einzelfall nicht nachgewiesen werden kann, dass
ein anderer kostengünstiger Wohnraum im unteren Bereich auf dem örtlichen Mietmarkt zur Verfügung steht
eine aktualisierte ortsübliche Mietpreisspanne (Mietspiegel) ermittelt wurde (gegenwärtig in Bonn nicht vorhanden)
Es wird daher dringend geraten, den Bewilligungsbescheid in
diesen Fällen rechtlich überprüfen zu lassen und ggf. mit der o.a. Begründung Widerspruch einzulegen !
Ist die Kürzung der Mietzahlung durch die ARGE für die gegenwärtig bewohnte Wohnung rechtswidrig,
dann ist die AGRE zur Übernahme der tatsächlichen Mietkosten - auch wenn sie die von ihr festgesetzte
sog. angemessene Miete übersteigen - verpflichtet. Hintergrund: Das geht aus einem Urteil des
Sozialgerichts Köln hervor, dass die Übernahme der vollen Mietkosten in einem Einzelfall
(eines Alleinstehenden in Bonn) im Eilverfahren positiv entschieden hat -
Aktenzeichen AZ: S 14 AS 41/05 ER
V.i.S.d.P. Horst Lüdtke, Attac Bonn AG "Genug für alle" und Gewerkschaftliche Arbeitslosengruppe
im DGB Bonn/Rhein-Sieg, Endenicher Str. 127, 53115 Bonn"
| Anhang | Größe |
|---|---|
| mietkosten-bonn.pdf | 69.2 KB |
| Mo | Di | Mi | Do | Fr | Sa | So |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | ||
| 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 |
| 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 |
| 20 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 |
| 27 | 28 | 29 |
Gewerkschaftliche Arbeitslosengruppe in der Region Bonn-Rhein-Sieg c/o GEW, Stadtverband Bonn; Kontakt: Horst Lüdtke Tel. 0228/ 65 39 55 Das Treffen findet jeden 2. Donnerstag im Monat statt.