Bei Pauschalmiete kein Stromkosten-Abzug

in
DruckversionDie Seite versendenPDF-Version


Stromkosten dürfen aus Hartz-IV-Satz nicht herausgerechnet werden, auch wenn bei einer Untermiete die Kosten für Strom mit inbegriffen sind. Das Bundessozialgericht bestätigte damit das Landessozialgericht in Hamburg vollumfänglich.


Wenn Bezieher von Hartz IV Leistungen eine Pauschalmiete, bei denen auch die Stromkosten mit inbegriffen sind, zahlen, dürfen diese Zahlungen für Strom nicht aus dem regulären Arbeitslosengeld II (ALG II) herausgerechnet werden. So die Entscheidung des Bundessozialgerichts in Kassel. Aktenzeichen: B 14 AS 151/10 R

Brauchen Sie Hilfe oder haben Sie Fragen: Email an info[at]arbeitslos-bonn.de oder benutzen sie das Kontaktformular
kleines Logo Arbeitslosengruppe Bonn/Rhein-SiegGewerkschaftliche Arbeitslosengruppe in der Region Bonn-Rhein-Sieg c/o GEW, Stadtverband Bonn; Kontakt: Horst Lüdtke Tel. 0228/ 65 39 55 Das Treffen findet jeden 2. Donnerstag im Monat statt.