Aktuelle kommunale Richtlinie für Bonn zu den Kosten der Unterkunft (KdU)

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tommy
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Beigetreten: 18.09.2006
DruckversionDie Seite versendenPDF-VersionHallo,
von jedem Arbeitslosengeld-II-Empfänger werden die Kosten der Unterkunft (KdU) geprüft. Es gelten regionale Maßgaben zur Ermittlung der KdU. Wenn die ARGE/das Jobcenter zur Auffassung gekommen ist, dass die Kdu zu hoch sind, verschickt es eine Aufforderung zur Senkung der Kosten.
Falls Ihr eine erhaltet oder schon erhalten habt, heißt es Ruhe bewahren und genau den Sachverhalt und das Vorgehen der Arge prüfen. Die Lage ist ernst, aber nicht hoffnungslos.
Zur Hilfe lege ich diesem Beitrag ein paar nützliche Informationen bei.
Als erstes, die neuesten Richtlinien unter dem Titel "Kommunale Ergänzungen
zur Arbeitshilfe „Kosten der Unterkunft und Heizung gem. § 22 SGB II“ des
Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NW" für Bonn. Stand: 27.07.2010.
Anhand dieser internen Richtlinien könnt Ihr prüfen ob das Vorgehen der Arge korrekt ist.
Nicht vergessen: Entscheidend ist auf jeden Fall der Einzelfall! Deswegen gilt es auf jeden Fall Argumente zu sammeln, die die Angemessenheit der KdU in deinem/eurem konkreten Einzelfall unterstützen.
Als zweites lege ich ein Dokument bei, das Ratschläge zur Vorgehensweise für den oben beschriebenen Fall enthält, wenn die Aufforderung zur Senkung der Kosten im Briefkasten liegt: "Wenn der blaue Brief kommt..." .

Weitere Informationen findet ihr auch auf der Seite der Koordinierungsstelle der gewerkschaftlichen Arbeitslosengruppen.

Es würde mich sehr freuen, wenn ihr eure Erfahrungen hier posten würdet, denn für alle Betroffenen ist es sehr hilfreich und jeder kann davon profitieren.
Denn ihr seit nicht alleine in eurem alltäglichen Überlebenskampf.

Ideenwerker

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