Alleinerziehenden - Mehrbedarf auch bei hälftiger wochenweiser Betreuung des/der Kindes/Kinder durch beide Elternteile

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DruckversionDie Seite versendenPDF-VersionEin wichtiges Urteil für alle getrenntlebenden/geschiedenen Eltern, die ihr Kind zu gleichen Teilen und zwar Wochenweise betreuen. Wenn ein Elternteil oder beide Arbeitslosengeld II-Empfänger sind, haben sie demnach Anspruch auf den anteilsmäßigen Alleinerziehungs - Mehrbedarf. In der Begründung heißt es:

"Wechseln sich geschiedene und getrennt wohnende Eltern bei der Pflege und Erziehung des gemeinsamen Kindes in größeren, mindestens eine Woche umfassenden zeitlichen Intervallen ab, und teilen sie sich die anfallenden Kosten in etwa hälftig, steht Hilfebedürftigen ein hälftiger Mehrbedarf für Alleinerziehende zu."

Dies bedeutet allerdings die Einschränkung, dass der Alleineriehenden-Mehrbedarf nur dann zu leisten ist, wenn erstens die Betreuung genau zur Hälfte und wochenweise geschieht.
Das Originalurteil.


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