Krankengeld

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tommy
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Beigetreten: 18.09.2006
DruckversionDie Seite versendenPDF-VersionWie wird eigentlich Krankengeld, im Verrechnungszeitraum der maßgeblich ist für das Arbeitslosengeld berechnet? Der Arbeitgeber schreibt ja nur hinein von bis Unterbrechung der Arbeitendgeldzahlung.

Ideenwerker

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tommy
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Beigetreten: 18.09.2006
Also, man braucht lediglich
Also, man braucht lediglich einen Nachweis der Krankenkasse(KK), über welchen Zeitraum man Krankengeld bezogen hat. Es werden die Zeiten einfach herausgerechnet, d. h. wenn man im Berechnungszeitraum 2 Wochen Krankengeld bezogen hat, dann wird nicht mehr ein Jahr, sondern (1 Jahr abzüglich 2 Wochen) für die Errechnung des ALG I - Anspruches herangezogen. Also spart euch die Mühe die genauen Brutto-Beträge nachweisen zu wollen, nehmt am besten die Bescheinigungen der KK, die in der Regel nach der Zeit verschickt werden oder aber lasst es euch von der KK bestätigen.

Gruß,
Tommy

Ideenwerker

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