

Antrag auf Arbeitslosengeld
Frage 2a (Ich werde alle Möglichkeiten nutzen, um meine Beschäftigungslosigkeit zu beenden (siehe Merkblatt 1 Abschnitt 2.4 und Erläuterung zum Antrag) ist nur eine rethorische Frage. Sie könnte auch lauten: "Möchten sie Arbeitslosengeld beantragen oder verzichten sie drauf?".
Sie ist auf jeden Fall mit ja zu beantworten, denn in SGB III heißt es:
(1) Arbeitslos ist ein Arbeitnehmer, der
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1.
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nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht (Beschäftigungslosigkeit),
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2.
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sich bemüht, seine Beschäftigungslosigkeit zu beenden (Eigenbemühungen) und
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3.
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den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht (Verfügbarkeit).
Sollte man also mit "Nein" antworten, so ist man nach obiger Definition gar nicht arbeitslos.
Meine Frage: "Alle Möglichkeiten" ist ja schon eine sehr wage Formulierung. Was ist alles, wonach richtet sich dies. Jetzt mal überspitzt gefragt:
Muss ich Striptease vor der Firmenchefin machen, um ihr damit zu imponieren (falls ich sie damit imponieren kann

)? Was ist eigentlich zumutbar, was ist sittenwidrig? Hat schon jemand Erfahrungen gemacht?
selbstverständlich ist auch eine Tätigkeit, die mit einer wesentlich längeren Anfahrt verbunden ist (die Zeit ist abhängig von der Anzahl der Stunden, die in dem Arbeitsverhältnis geleistet werden), zumutbar
Grundsätzlich gilt, das alles was zum Wegfall oder Verminderung einer bezogenen oder beantragten Leistung führt oder führen kann, gilt als zumutbar
Ausnahmen gibt es davon nur sehr wenige u.a.
Andere Fälle sind denkbar, als Bespiel gilt immer der Pianist, dessen Fähigkeit/Qualifikation bei einer schweren Tätigkeit zerstört werden wird