Urteil des Bundesverfassungsgericht zu Regelsätzen hilft Bonner Kindern

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Urteil des Bundesverfassungsgericht zu Regelsätzen hilft Bonner Kindern
Schallende Ohrfeige für den Gesetzgeber und die Sozialkürzer
 
In einer ersten Bewertung hat die Erwerbslosengruppe Bonn im DGB Bonn Rhein-Sieg das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelsätzen bei Hartz IV als Sieg für die über 10.000 von Kinderarmut betroffenen Kinder in Bonn angesehen. Denn es hat klar zu erkennen gegeben, dass die Regelsätze insbesondere für Kinder zu niedrig sind. Die Auffassung der regionalen Erwerbslosengruppe im DGB, der Wohlfahrts- und Sozialverbände, der Gewerkschaften und vieler anderer, die die Hartz IV-Leistungen für völlig unzureichend halten, wurde damit bestätigt, auch wenn das Bundesverfassungsgericht keine Höhe vorgab.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelsätzen bei Hartz IV verpflichtet den Gesetzgeber bis spätestens Ende 2010 eine verfassungsgemäße Regelsatzfestsetzung vorzunehmen. Die bisherige Regelsatzbestimmung hat das Bundesverfassungsgericht In juristisch kaum verklausulierter Form als willkürlich bezeichnet. Die Kritik daran machte das höchste Deutsche Gericht dadurch deutlich, dass es von einer freihändigen Setzung ohne empirische und methodische Fundierung“ und von ‚Schätzungen „ins Blaue hinein“’ sprach.
Das Urteil ist damit eine schallende Ohrfeige für den Gesetzgeber. An diesen verfassungswidrigen Festsetzungen der Regelsätze haben sich (fast) alle Parteien bei den Beschlüssen im Bundestag, Bundesrats und insbesondere im Vermittlungssausschuss von Bundestag und Bundesrat, der das Hartz IV Gesetz noch verschlimmbesserte, beteiligt. Eine deutliche Abfuhr erteilte das Verfasssungsgericht all denjenigen, die noch in den letzten Tagen Kürzungen der Regelsätze gefordert hatten. Das Verfassungsgericht stellte klar, dass das soziokulturelle Existenzminimum gewährleistet sein muss, ohne allerdings zu sagen, wie es bemessen werden muss.
Das Bundesverfassungsgerichtes hob die Würde der Leistungsberechtigten gemäß Artikel 1 des Grundgesetzes vor. Das Urtell bietet die Chance, endlich einen Eckregelsatz und solche für Kinder in verschiedenen Altersgruppen zu erreichen, der das soziokulturelle Existenzminimum wirklich abdeckt. Dies muss allerdings politisch erkämpft werden.
Ab sofort  - so entschied das Bundesverfassungsgericht - können besondere Bedarfe über den normalen Bedarf bei den Trägern der Grundsicherung geltend gemacht werden.
Pressemitteilung in der Anlage. 
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