ARGE Bonn erstellt Bescheide ohne Rechtsgrundlage

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Überprüfungsanträge stellen - Widersprüche erweitern

ARGE Bonn erstellt Bescheide ohne Rechtsgrundlage

Wieder einmal beweist die ARGE Bonn, dass sie sich einen Teufel um Recht und Gesetz schert.

Der Erwerbslosengruppe Bonn im DGB Bonn Rhein-Sieg sind mehrere Fälle bekannt, in welchem de ARGE Bonn Bescheide ohne Rechtsgrundlage erstellt hat. Im Vorgriff auf das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums  hat die ARGE Bonn Mitte Dezember Änderungsbescheide für den Monat Januar ff versandt.

In diesen Bescheiden heißt es:

"Folgende Änderungen sind eingetreten: Durch das geplante (!!!) Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums werden die Kindergeldbeträge und die Leistungen nach dem Untrhaltsvorschussgesetz zum 1. Januar 2010 voraussichtlich erhöht. Im Rahmem dieser Entscheidung habe ich das erhöhte Kindergeld und die geänderte Zahlung nach dem Unterhattsvorschussgesetz vorbehaltlich der entsprechenden Regelung durch das Gesetz zur  Beschleunigung des Wirtschaftswachstums bereits berücksichtigt,. Für den Fall einer anders lautenden lautenden gesetzlichen Regelung werden mögliche Nachzahlungen von Amts wegen vorgenommen. Sie brauchen in diesen Fällen keinen Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegen."

Das so genannte "Wachstumsbeschleunigungsgesetz" trat aber erst zum 30.12.2009 mit seiner Verkündigung in Kraft. Damit "basieren" diese (Änderungs)Bescheide auf keiner existenten Rechtsgrundlage.

Die Erwerbslosengruppe im DGB Bonn-Rhein-Sieg rät daher allen Betroffenen umgehend Überprüfungsanträge gemäß § 44 SGB X zu stellen bzw. die Widersprüche / Überprüfungsanträge, die bereits wegen der Höhe der Regelsätze eingelegt bzw. gestellt worden sind (siehe dazu unten stehende Artikel) um diesen Punkt zu erweitern, weil die Bescheide gegen das Rechsstaatsprinzip verstoßen, zumal keine Übergangregelung geschaffen worden ist.

Ergänzend sei darauf hingewiesen, das mit diesen Bescheiden auch das Bedarfsdeckungsprinzip des § 9 SGB II verletzt wird, nach dem nur bereite Mittel angerechnet werden dürfen. Uns sind Fälle bekannt, wo das (erhöhte) Kindergeld (bzw. der Unterhaltsvorschuss) für den Monat Januar bis zum 28.01.2010 noch nicht eingegangen war. 

In der Anlage ist ein Musterwiderspruch als word- und Pdf-Datei beigefügt. 

Noch ein wichtiger Hinweis: Da die ARGE Bonn - im Gegensatz zur sonstigen Praxis, wo es meist Monate dauert bis Anträge und Widersprüche entschieden werden - gemäß der Empfehlung der Arbeitsagentur eine ganze Reihe von Überprüfungsanträgen wegen der Höhe der Regelsätze bereits abgelehnt hat, statt bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am 09.02.2010 zu warten, müssten in diesem Fall die (bereits eingelegten) Widersprüche gegen die Ablehnung um diesen Punkt erweitert werden.  

AnhangGröße
Musterwiderspruch wg. Bescheiden der ARGE Bonn wg. Kindergeld-Unterhaltsvorschuss.doc26.5 KB
Musterwiderspruch wg. Bescheiden der ARGE Bonn wg. Kindergeld-Unterhaltsvorschuss.pdf188 Bytes
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