


Bis spätestens 08.02.2010 Ansprüche sichern
Bundesverfassungsgericht verkündet Urteil am 09.02.2010
Das Bundesverfassungsgericht hat angekündigt seine Enscheidung zur Frage, ob die Regelsätze für Erwachsene und Kinder verfassungsgemäß zustande gekommen sind, am 09.02.2010 zu verkünden.
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Wie bereits berichtet kann es seín, dass Karlsruhe höhere Regelsatzansprüche rückwirkend bis Januar 2005 zuspricht. Nicht sehr wahrscheinlich, aber eben auch nicht ausgeschlossen.
Aber um in den Genuss einer solchen Entscheidung zu kommen, ist es erforderlich gegen alle bereits rechtskräftigen Bescheide einen Überprüfungsantrag gemäß § 44 SGB X bis zum 08.02.2010 bei der ARGE abzugeben.
Einen Musterantrag findet man als Anhang im Artikel vom 26.12.09 (Bundesverfassungsgericht entscheidet) http://www.arbeitslos-bonn.de/?q=node/311 .
Sollte die ARGE diesen Antrag (schnell) ablehnen, sollte mensch hiergegen umgehend Widerspruch einlegen. Ein Musterwiderspruch findet mensch als Anhang zum Artikel vom 12.01.2010 (Rechtsweg konsequent beschreiten) http://www.arbeitslos-bonn.de/?q=node/313 .