Rechtsweg konsequent beschreiten

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Rechtsweg konsequent beschreiten

Widerspruch gegen ablehnende Bescheide einlegen

Von einigen ARGEN, so auch der ARGE Bonn, ist mittlerweile bekant, dass Sie der Empfehlung der Bundesagentur für Arbeit folgend - was schon in die Richtung eines vorsätzlichen Rechtsbruchs geht -  die Widersprüche bzw. Überprüfungsanträge gemäß § 44 SGB X bezüglich der völlig unzureichenden Höhe der Regelsätze für Erwachsene und Kinder ablehnen.

Gegen diese Praxis sollte mensch konsequent den Rechtsweg beschreiten und Widerspruch gegen diese Ablehnungsbescheide binnen eines Monats nach Zugang einlegen. Ein Musterwiderspruch ist in der Anlage als word- und pdf-Datei beigefügt, in welchen nur noch der Name, die genaue Anschrift der jeweiligen ARGE, das Datum des Antrages und Ablehnungsbescheides, das Az. bzw. die  BG-Nummer eingetragen werden muss. Und das Unterschreiben nicht vergessen.

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Widerspruch gegen Ablehnungsbescheid 01-10.doc12 KB
Widerspruch gegen Ablehnungsbescheid 01-10.pdf5.74 KB
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kleines Logo Arbeitslosengruppe Bonn/Rhein-SiegGewerkschaftliche Arbeitslosengruppe in der Region Bonn-Rhein-Sieg c/o GEW, Stadtverband Bonn; Kontakt: Horst Lüdtke Tel. 0228/ 65 39 55 Das Treffen findet jeden 2. Donnerstag im Monat statt.