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In diesem Jahr noch Ansprüche sichern
Bundesverfassungsgericht entscheidet
Im Februar oder März 2010 wird das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden, ob die Regelsätze verfassungswidrig sind. Dies gilt nicht nur für die Kinderegelsätze, sondern für alle Regelsätze. Nach dem Verlauf der Verhandlung im Oktober besteht die Chance, dass das Verfassungsgericht zu der Überzeugung gelangt, dass diese nicht verfassungsgemäß sind.
Unter Umständen - dies hängt von der Entscheidung in Karlsruhe ab - kann es sein, dass diese Entscheidung rückwirkend ab Januar 2005 gilt. Sehr wahrscheinlich ist das nicht, aber auch nicht ausgeschlossen.
Um aber in den Genuss einer solchen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu kommen, muss mensch selbst für alle bereits rechtskräftigen Bescheide einen Überprüfungsantrag gemäß § 44 SGB X vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stellen. Denn nur !!!!! dann wird mensch von einer positiven Entscheidung des Bundesverfassungsgericht profitieren können. Wer also seit 2005 Hartz IV erhält, sollte dies in jedem Fall noch dieses Jahr tun.
Anliegend findest Du einen Überprüfungsantrag als word- und Pdf-Datei. Hier muss man nur noch seinen Namen, Adresse, seine Bedarsgemeinschaftsmummer, seit wann man ca. Hartz IV erhält und für wen mensch es erhält, eintragen und den Antrag unterschreiben. In der Anlage ist die Adresse der ARGE Bonn bereits eingetragen. Bei den ARGEN im Rhein-Sieg Kreis bitte entsprechend ändern.
| Anhang | Größe |
|---|---|
| Überprüfungsantrag-Widerspruch ARGE Bonn oder Rhein-Sieg 12-2009.doc | 29.5 KB |
| Überprüfungsantrag-Widerspruch ARGE Bonn oder Rhein-Sieg 12-2009.pdf | 17.43 KB |
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Gewerkschaftliche Arbeitslosengruppe in der Region Bonn-Rhein-Sieg c/o GEW, Stadtverband Bonn; Kontakt: Horst Lüdtke Tel. 0228/ 65 39 55 Das Treffen findet jeden 2. Donnerstag im Monat statt.