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War es doch nur ein Vorurteil? Haben wir übertrieben, wenn wir die große Benachteiligung der Kinder aus Erwerbslosen- und Niedrigverdiener-Familien beklagt haben?
Schließlich ist die Tatsache, dass das Kindergeld vom Arbeitslosen-, bzw. Sozialgeld für Kinder, abgezogen wird, ein seit langem bekannter Skandal, der von den Machthabenden der CDU/CSU/SPD Koalition gleichgültig hingenommen wird.
Steckt dahinter also Absicht? Will diese Regierung bewusst Kinder aus sozial schwachen Familien benachteiligen?
Jetzt machten die Protagonisten dieser Regierung, kurz vor Jahresende 2008 und rechtzeitig zu Weihnachten, den Weihnachtsmann und stellten Beschlüsse vor, mit denen die Situation "aller" Familien verbessert werden soll.
Und siehe da, sie offenbarten völlig offen, aber wenig überraschend, dass es für sie wertvolle und weniger wertvolle Kinder gibt. Sie beschlossen die Erhöhung des Kindergeldes um 10 € und um 16 € für jedes 3. und weitere Kind. Aber Kinder die von Sozialgeld leben müssen, haben davon gar nichts!
Zwar wurde als Alibi noch ein sogenanntes "Schulbedarfspaket" beschlossen. Nur bis zum 10. Schuljahr wird jedem Kind, das Sozialgeld bezieht, 100,- € Schulgeld pro Schuljahr gezahlt. Und die werden nicht einfach ausgezahlt, sondern können auch nur nach Vorlage der entsprechenden Belege ausbezahlt werden (auf Verlangen der jeweiligen Kommune)
Das ist aber nicht nur weniger als die Kindergelderhöhung, sondern ist gar keine wirkliche Erhöhung. Mit diesem "Schulbedarfspaket" kommt diese "Regierung", nur dem Verfassungsgericht zuvor. Das Verfassungsgericht wurde vom Landessozialgericht Hessen und einer Klägerin aus dem Rhein/Neckar-Kreis schon längst damit betraut, die Höhe des Arbeitslosengeld 2 zu prüfen, vor allen Dingen im Hinblick auf die Höhe des Sozialgeldes für Kinder. Denn Kosten für die Schule wurden bei Ermittlung der Höhe des Sozialgeldes schlichtweg "vergessen".
Da passt es ja prima, an der Stelle ein bisschen nachzubessern, um es so aussehen zu lassen, als lägen der Regierung die Sorgen und Nöte "aller" Kinder am Herzen. So hinterhältig und verlogen kommt die Politik von CDU/CSU/SPD daher!
Nicht genug, wurden noch mehr Verbesserungen für die "wohlhabenderen" Kinder beschlossen. Ebenfalls haben Kinder erwerbsloser Eltern nichts davon, dass die Kinderfreibeträge 2009 erhöht werden. Mit dem Kinderfreibetrag wird das sächliche Existenzminimum eines Kindes steuerlich freigestellt. Stolz rechnet die Familienministerin auf der Hompage "familien-wegweiser.de" des Bundesministeriums für Familien usw. vor: "Zusammen mit dem Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung ergibt sich daraus ein Freibetrag für Kinder in der Steuer von insgesamt 6.024 Euro". Das bedeutet ein steuerliches Existensminimum von 524,- €. Dieser Betrag kommt erst denen zugute, die genug absatzfähige Steuern zahlen, also den wohlhabenderen Kindern!
Durch den Freibetrag wird die monatliche Bemessungsgrundlage, also das steuerpflichtige Bruttogehalt gesenkt. Es bedeutet nicht, dass einem der Betrag automatisch zusteht. Erst wenn das Gehalt eine bestimmte Höhe erreicht hat, kann man diesen Betrag voll ausschöpfen!
Die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten wurde ebenfalls verbessert. Wohlhabende Steuerzahler können nun 20 Prozent der haushaltsnahen Dienstleistungen absetzen. Das heißt, wer sich eine Tagesmutter, eine Haushaltshilfe, Nachhilfe und Hausaufgabenbetreuung leisten kann, wird dafür vom Staat gefördert, durch eine steuerliche Absetzbarkeit, die wie oben erklärt funktioniert.
Es gibt bis zu 2,5 Millionen Kinder bis 18 Jahren, die von Hartz IV betroffen sind. Diese Kinder werden von der Bundesregierung als weniger wertvoll erachtet!
Die zum Jahresende beschlossenen Änderungen machen dies deutlich!
Danke wir haben verstanden!
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Gewerkschaftliche Arbeitslosengruppe in der Region Bonn-Rhein-Sieg c/o GEW, Stadtverband Bonn; Kontakt: Horst Lüdtke Tel. 0228/ 65 39 55 Das Treffen findet jeden 2. Donnerstag im Monat statt.