Rettet wenigstens die Kinder vor Hartz IV

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Rettet wenigstens die Kinder vor Hartz IV

 Im Jahre 2005 wurde die Hartz IV-Reform eingeführt. Leider wurde etwas Wichtiges vergessen:

Ohne Schulsachen lernt es sich schlecht!

Kinder erhalten im SGB II(Hartz IV) nur einen festgelegten Regelsatz für alle Bedarfe. Kinder bis 13 Jahre erhalten 211,00€,ab 14 Jahre erhalten sie 281,00€ monatlich. Darin sind enthalten:

Schulsachen                                              0,00 €!!

Schreibwaren allgemein                            1,64 €

Ergeben für Schulbildung unserer Kinder 1,64 €

Dagegen betragen die Kosten für ein Schulkind pro Schuljahr(geschätzt):

Grundausstattung(Mäppchen, Schultüte, Turnbeutel)               ca.180,00€

Schulverbrauchsmaterial(Tintenpatronen,Stifte,Hefte,Kopien..)ca.120,-€

                                                                                                                                      ca. 300,00 €

Das reicht vorne und hinten nicht!

Dies hat inzwischen auch der Deutschen Bundesrat bestätigt.

Mit einem einstimmigen Beschluss vom 23.05.2008 fordert er die Bundesregierung auf, die Leistungen für Kinder bis zum Ende des Jahres zu überprüfen und dabei insbesondere die Kosten für Lernmittel und Schulmahlzeiten zu berücksichtigen.

Der skandalöse Umstand, dass in einem reichen Land der besondere Bedarf für Schulkinder „vergessen“ wurde, kann nur durch eine Korrektur der Leistungsgesetze auf der Bundesebene beseitigt werden. Früher, vor der Einführung von Hartz IV, konnten im Bundessozialhilfegesetz für Schulkinder einmalige Beihilfen gewährt werden.

 Solange aber diese Korrektur im Bundesgesetz nicht erfolgt ist, bleibt die Kommune in erster Linie der Ansprechpartner für einen Antrag auf die Bereitstellung von Schulsachen.

 Dabei sind in Bonn Besonderheiten zu beachten! Lernmittel (z.B. Schulbücher) und allgemeines Schulmaterial müssen voneinander unterschieden werden.

 Antragstellung: 1. Schulbücher und andere Lernmittel

 Der Rat der Stadt Bonn hat für Schulbücher und andere vergleichbare Medien (Lernmittel, z.B. Sprachkassetten, Lern CD's usw.) eine Kostenbefreiung für alle Kinder aus Familien im SGB II vorgesehen.

D. h.:

Der Eigenanteil der Eltern für Schulbücher entfällt. Voraussetzung ist jedoch die Vorlage des Bonn-Ausweises und ein Nachweis der Schule für das einzelne Kind, dass das Schulbuch… für den Unterricht in der Klasse …, der Schule…, benötigt wird.

Diesen Antrag kann man dann stellen

a)direkt bei der Schule
(Klassenlehrer, Schulleiter)

oder

b) beim Schulamt der Stadt Bonn
Bottlerplatz 1 (Nähe Sterntor)
53111 Bonn Tel. 0228/ 77 43 62

Frau Seibert-Benden

 Antragstellung: 2. Schulverbrauchsmaterial
(Stifte, Taschenrechner, Sportschuhe, Kopien usw.)

 Auf Initiative der Gewerkschaftliche Arbeitslosengruppe im DGB Bonn/Rhein-Sieg hat sich 2007 ein Bonner Bündnis gegen Kinderarmut gegründet. Dieses Bündnis brachte einen Bürgerantrag zur Bereitstellung eines besonderen Fonds für Schulmaterialien für Bonn-Ausweis–Empfänger im Stadtrat ein.

Die Ratsmehrheit von SPD und CDU lehnten diesen Antrag am 30.08.2007 ab. Die Stellungnahme der Verwaltung befürwortete zwar den Antrag in "sächlicher Hinsicht", nicht jedoch in "finanzieller Hinsicht." Sie wies auf eine Finanzierung von Schulverbrauchsmaterial seitens der Stadt Bonn für einkommensschwache Familien hin:

"Die städtischen Schulen erhalten auf Anfrage 3,70 Euro pro bedürftige Schülerin bzw. bedürftigen Schüler pro Schuljahr zur Beschaffung von Verbrauchsmaterialien."

 Diesen Antrag (bitte auch für alles Material in voller tatsächlicher Höhe, das sind bestimmt mehr als 3,70 €) kann man dann stellen

 

direkt beim Schulleiter

oder

Bei der Schirmherrin von „Robin Good“,

Frau Oberbürgermeisterin B. Dieckmann

Altes Rathaus am Markt

53111 Bonn

 wieder unter Vorlage bzw. Kopien des Bonn-Ausweises
evt. SGB II Bewilligungsbescheid und den Angaben
für das Schulkind…, in der Schule…, Klasse… stellen.

 

Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, lassen Sie sich das schriftlich bestätigen und reichen Sie mit Hinweis auf die Ablehnung einen Antrag beim zuständigen Sozialamt ein:

Amt für Soziales und Wohnen, Berliner Platz 2, 53111 Bonn.

Sollte auch dieser Antrag abgelehnt werden, (oder zeitgleich mit dem Antrag), sollten Sie Widerspruch einlegen und eine einstweilige Anordnung beim zuständigen Sozialgericht Köln beantragen.

 In eigener Sache mit der Bitte um Unterstützung

 Im Herbst sollen die Regelsätze neu festgelegt werden. Die Koordinierungsstelle der gewerkschaftlichen Arbeitslosengruppe fordert in einem ersten Schritt, ALG II um 20% (420,00 Euro) für Erwachsene und für Kinder auf 252,00 Euro zu erhöhen. Weiterhin fordern wir einen gesetzlichen Mindestlohn. Bitte helfen und unterstützen Sie uns durch einen Brief an die Oberbürgermeisterin, in dem Sie Ihre Situation darstellen und die Oberbürgermeisterin auffordern, sich auf Bundesebene für diese Gesetzesänderungen einzusetzen. Danke!

 Bonn-Ausweis beantragen (!): Anträge sind erhältlich beim Amt für Soziales undWohnen, Berliner Platz 2, 53111 Bonn 

oder im Internet: www.bonn.de. Tel. Beratung der Stadt zum Bonn-Ausweis unter: 0228/ 775303 oder 775719.

 

V.i.S.d.P.: Horst Lüdtke, c/o Gewerkschaftliche Arbeitslosengruppe im DGB Bonn/ Rhein-Sieg, c/o GEW Bonn, Endenicher Str. 127, 53115 Bonn Tel. 0228/ 653955 www.arbeitslos-bonn.de

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Brauchen Sie Hilfe oder haben Sie Fragen: Email an info[at]arbeitslos-bonn.de oder benutzen sie das Kontaktformular
kleines Logo Arbeitslosengruppe Bonn/Rhein-SiegGewerkschaftliche Arbeitslosengruppe in der Region Bonn-Rhein-Sieg c/o GEW, Stadtverband Bonn; Kontakt: Horst Lüdtke Tel. 0228/ 65 39 55 Das Treffen findet jeden 2. Donnerstag im Monat statt.