Elisabeth Trebitz: OFFENER BRIEF an den 16. Deutschen Bundestag: Deutschland ist kein kinderfreundliches Land

DruckversionDie Seite versendenPDF-Version

Elisabeth Trebitz

OFFENER BRIEF vom 6. Juni 2008!

An den 16. Deutschen Bundestag
z.Hdn. seines Präsidenten
Herrn Dr. Norbert L a m m e r t
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Mit Durchschrift an:

Fraktion der CDU/CSU
z.Hdn. ihres Fraktionsvorsitzenden
Herrn Volker K a u d e r

Fraktion der SPD
z.Hdn. ihres Fraktionsvorsitzenden
Herrn Dr. Peter S t r u c k

Fraktion der FDP
z.Hdn. ihres Fraktionsvorsitzenden
Herrn Dr. Guido W e s t e r w e l l e

Fraktion der GRÜNEN
z.Hdn. ihrer Fraktionsvorsitzenden
Frau Renate K ü n a s t

Fraktion DIE LINKE
z.Hdn. ihrer Fraktionsvorsitzenden
Herrn Dr. Gregor G y s i und
Herrn Oskar L a f o n t a i n e

Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident Dr. Lammert,
sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

Deutschland ist kein kinderfreundliches Land!

“Wir haben in Deutschland eine der niedrigsten Geburtenraten der Welt, d.h. wir haben nicht viele Kinder. Wir gehen aber mit diesen wenigen Kindern auch noch schlecht um…” (s. Anm. 9)

Deutschland, eines der reichsten Industrieländer der Welt, Exportweltmeister mit exorbitanten Gewinnen in 2007, lässt 2,5 bis 5,9 Millionen (1) von ca. 14,8 Millionen Kindern und Jugendlichen bis zu 18 Jahren (2) in diesem seinem reichen Land in Armut aufwachsen und verkommen.

Kann sich Deutschland das leisten?

Die warnenden Stimmen, die in letzter Zeit immer dringlicher wurden von allen caritativen Verbänden, dem Kinderschutzbund, besonders seines Präsidenten, Herrn Hilgers, dem Kinderhilfswerk, den Arbeitsloseninitiativen, den Kirchen, Ärzteverbänden, Sozialwissenschaftlern, Journalisten, über den besorgniserregenden Entwicklungszustand der Kinder in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften, werden von Parlament und Regierung nicht zur Kenntnis genommen oder zurückgewiesen.

Jüngstes Beispiel: Das Forschungsinstitut für Kinderernährung in Dortmund, das FKE, stellte in einer Untersuchung zur Ernährung von Kindern und Jugendlichen, die von Sozialgeld nach Hartz IV leben müssen, fest, dass die darin enthaltenen Sätze für die täglichen Mahlzeiten: Frühstück: 59 Cent, Mittagessen: 1,06 Euro, Abendessen: 1,06 Euro, absolut unzureichend sind. Von gesunder, dem Wachstum förderlicher Ernährung kann schon gar keine Rede sein. - HUNGER!

Wie wird er bei diesen Kindern gestillt? Mit billigen Esswaren aus billigem Fett, viel Zucker und billigen Kohlehydraten. Über die - vor allem gesundheitlichen - Folgen dieser katastrophalen Fehlernährung kann der aktuelle Bericht des Wehrbeauftragten Auskunft geben. Über die oekotrophologischen/biologischen Zusammenhänge einer solchen Ernährungsweise könnte sicher das FKE informieren. Aber das interessiert die Regierung, wie Figura zeigt, nicht die Bohne:

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales übte scharfe Kritik an der Studie des FKE: “Die Zahlen des FKE kann ich im Übrigen nicht bestätigen”, sagte eine Sprecherin des Ministeriums. Werden die Kinder größer und brauchen mehr Geld fürs Essen, bestehe ja die Möglichkeit, auf etwas anderes zu verzichten, meinte sie.(3)

Auf was, bitte? Etwa auf die 0,76 Euro mtl. für Spielzeug oder die 4,45 Euro mtl. für Schuhe im Regelsatz für Kinder bis l4? Und was bekommt man dafür zu essen?(4)

An Bildungsausgaben kann auf jeden Fall nicht gespart werden, denn die sind in den Sätzen Sozialgeld für Kinder bis 14 Jahre überhaupt nicht vorgesehen, in den Sätzen für Jugendliche von 14-18 reichen sie in keiner Weise aus, die Schulkosten für diese Altersgruppe zu decken. Man stelle sich vor, in dem Regelsatz für Kinder von 0-14 Jahre von 207.– Euro mtl. ist für Schulkinder von 6-14 Jahre nicht 1 Cent - nicht 1 Cent! - für Schulbildung vorgesehen! Es ist nicht zu fassen: Nicht ein Cent für Schulbücher, Schulmaterialien wie Hefte, Stifte, Radiergummi etc., Hilfsmittel wie Taschenrechner, Zirkel u.a., für Sport- und Schwimmzeug, Schulranzen/tasche, von Geld für Ausflüge, für Förderunterricht ganz zu schweigen. Die in den Regelsatz für diese Altersgruppe eingeplanten 1,63 Euro für Schreibwaren sind ein Witz! Die Diakonie hat ausgerechnet, dass sich die Schulkosten für ein Schulkind auf 180.– Euro im Jahr belaufen. Das entspricht fast einer monatlichen Unterhaltszahlung für ein Kind bis 14.(5)

Dazu Prof. Rainer Roth, Sozialwissenschaftler an der Fachhochschule Frankfurt/M.: “Die Einführung von Hartz IV hat Schulkinder am stärksten getroffen. Der Regelsatz wurde so gesenkt, dass ihr Wachstumsbedarf unberücksichtigt bleibt.”(6) Und die notwendigen Mittel für ihre Schulbildung!

Mit diesen Kürzungen sind die Lebenschancen von ca. 5 Millionen Kindern so reduziert, dass sie kaum die Möglichkeit haben, je aus der Armut herauszukommen. Die Armut dieser Generationen wird sich verfestigen und in Zukunft potenzieren. Das sind mehr als 20% der Kinder hierzulande, die Prof. Dr. Manfred Pohl in seinem Buch “Das Ende des weißen Mannes” für nicht bildungsfähig hält und in deren Bildung ab Kindergartenalter kein Cent investiert werden sollte. (In diesem Buch entwirft er eine Gesellschaft von Alpha/Beta/Gamma-Typen á la Aldous Huxley’s “BRAVE NEW WORLD”) (7).

Diesen Kindern bleibt in Zukunft nur der Weg in die Kriminalität, um ihr Leben zu fristen oder zu etwas zu kommen. Hochrangige Politiker empfehlen als probates Mittel gegen diese Entwicklung: Jugend-KZ-Lager und Kinderknast. Statt Prävention und Bildung! Demgegenüber predigt Herr Bundespräsident Köhler unverdrossen in Afrika und sonstwo in der Dritten Welt: “Das beste Mittel gegen Armut ist Bildung!” Gilt das nicht für die Bundesrepublik? Es wäre auf jeden Fall die bessere Alternative. Und was wäre billiger, nachhaltiger und dem Sozialen Frieden dienlicher?

Die Große Koalition hat am 01.08.2006 mit dem “Fortentwicklungsgesetz” kategorisch verfügt:
“Die nach diesem Buch (SGB II) vorgesehenen Leistungen decken den Bedarf der erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen und der mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen. Eine davon abweichende Festsetzung der Bedarfe ist ausgeschlossen.” BASTA! - (8)

Das klingt — sehr totalitär.

Werfen wir einen Blick in den neuen “Kinderreport Deutschland 2007″, hrsg. vom Deutschen Kinderhilfswerk e.V., um herauszufinden, ob das, was oben als “bedarfsgerechte Leistungen” bezeichnet wird für eine Familien-Bedarfsgemeinschaft, nämlich ALG II für die Eltern, Sozialgeld für Kinder bis 18 Jahre ohne Kindergeld, ausreichen kann, die “Bedarfe” zu decken.

Die meisten deutschen Bürgerinnen und Bürger reagieren verwundert, ungläubig bis empört, wenn sie erfahren, dass für die Kinder in “Bedarfsgemeinschaften” (was für ein Unwort!) kein Kindergeld gezahlt wird. Denn nach allgemeiner Auffassung und lt. Definition im Rechtslexikon, Bd. 2, München 1992: gehört … “das Kindergeld (BKGG) zu den sozialrechtlichen Leistungen zur Minderung des Familienaufwandes.” Das klingt nach großzügiger Familienförderung durch den Staat, ist es aber nicht. Dazu Dr. Jürgen Borchert, Sozialrichter in Darmstadt, im Kinderreport Deutschland 2007 (S. 9-17):
“Beim Kindergeld und den Kinderfreibeträgen hilft ein Blick in § 31 Abs. 2 EStG, um zu erkennen, dass das 37 Milliarden Euro teure Kindergeld zu größten Anteilen nur die Rückerstattung der auf dem Kinderexistenzminimum verfassungswidrig erhobenen Steuern und somit keine Förderung, sondern nur die “Rückgabe von Diebesgut” ist (tatsächlich zu fast drei Vierteln!).”

Anmerkung: Die Einkommensteuer stellt als Existenzminimum für Kinder jährlich 5.808.– Euro steuerfrei (s. Borchert a.a.O., S. 13). Damit liegt das “amtlich” festgelegte Existenzminimum für ein Kind monatlich bei 484.- Euro! Das angeblich “bedarfsgerechte” Sozialgeld für Kinder bis 14 Jahre beträgt dagegen 207.– Euro, für Jugendliche bis 18 Jahre 276.– Euro. Die Statistik verzeichnet aber 568.– bis 655.– Euro an tatsächlich monatlichen Aufwendungen der Eltern für Kinder zwischen 6 und 18 Jahren (s. Borchert a.a.O.). Diese Eltern erhalten ohne Abzug und Einschränkung das Kindergeld von monatlich 154.– Euro pro Kind als sogenannte “sozialrechtliche Leistung zur Minderung des Familienaufwandes”. Die Kinder in den Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften erhalten nur 207.– bzw. 276.-Euro pro Monat. Kein Kindergeld!

Wieso nicht? Hier wendet der fürsorgliche Vater Staat wieder einen seiner sanktionierten Taschenspieler-Tricks an, um Geld zu sparen. An Kindern!

Nominell wird das Kindergeld auch für die Kinder in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften ausgezahlt. Aber es wird vorher umgetauft: von “sozialrechtliche Leistung zur Minderung des Familienaufwandes” für gutsituierte Familien in: - Man höre und staune! - Einkommen (!) der Kinder von 0-18 Jahre (!) in Bedarfsgemeinschaften. Mit diesem genialen Kniff kann der Staat das Kindergeld mit dem Regelsatz für Kinder von 0-18 verrechnen. Denn lt.
Gesetz müssen alle Einkommen von sozialen Transferleistungen abgezogen werden.

Beispiel: Der Regelsatz für Kinder von 0-14 Jahre: Monatlich: 207.– Euro - 154.– Euro Kindergeld = 53.– Euro Sozialgeld. D.h. das Kind bekommt einen Regelsatz von 207.– Euro pro Monat, der sich aus 154.– Euro Kindergeld und 53.– Euro Sozialgeld zusammensetzt. Dito für die Kinder von 14-18 Jahre. So verschwindet das Kindergeld ganz einfach in den schon ohnehin mageren Regelsätzen. Spurlos! Und erspart dem Staat mehr als 5 (fünf) Milliarden Euro im Jahr! Auf Kosten der Kinder in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften. Ist das gerecht? Wie verträgt sich das mit dem Gleichheitsgrundsatz des GG? Oder gilt der nicht für arme Kinder? Was können diese Kinder dafür, dass sie in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften leben müssen?

Außerdem schmelzen diese mageren Regelsätze für Kinder monatlich durch Mehrwertsteuer (7%+19%:2=l3% Mittel) und Teuerung (7%), also um 20% ab.

Ihnen bleiben zum Leben faktisch nur 166.– bzw. 221.– Euro. Das reicht nicht hinten und vorne für junge Menschen im Wachstum! Auch hier hat der Vater Staat, der fürsorgliche, seine Finger in den kleinen Taschen der Kinder. Die Folgen interessieren ihn überhaupt nicht, wie aus einer Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs, Herrn Andres, vom 02.07.07 auf eine diesbezügliche Kleine Anfrage einer Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE , BtDrs. 16/5699 zu entnehmen ist.

Die Eltern sind nicht imstande, die Defizite im Unterhalt ihrer Kinder auszugleichen, von dem nun keiner mehr bei klarem Verstand behaupten kann, dass er die “Bedarfe” von Kindern und Jugendlichen im Wachstum deckt. Auch ihre mageren AlG-II-Bezüge von 345.– Euro bzw. 31.– Euro sinken um 20% auf 276.– Euro bzw. 249. — Euro. An dieser zunehmenden Pauperisierung ändern auch nichts die marginalen Erhöhungen der Transferleistungen im Zuge evtl. Rentenerhöhungen.

(Die Zahlengrundlage für diese Berechnungen sind die 2006 endgültig festgelegten Eckregelsätze/Regelsätze. Die geringe Erhöhung von 0,5% ändert an den Verhältnissen nichts.)

Wenn die finanziellen Existenzmittel für eine Bedarfsgemeinschafts-Familie derart beschnitten werden, können die Eltern ihre Pflichten aus GG Art. 6 nicht mehr im vollen Umfang wahrnehmen. Klarer Fall! Hartz-IV zerstört die Fundamente der Familien und ihre Erziehungsfähigkeit. Das prognostizierte bereits 2005 Frau Dr. Seus-Seberich, Leiterin des SOS-Familien- und Beratungszentrums, München (9). Sieht so der Schutz der Familie aus, unter den das GG Art. 6 die Familie stellt? Oder gilt er nicht für Familien in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften?

Wir werden täglich mit den Folgen dieser fortgesetzten Familienzerstörung konfrontiert: Verschuldung der Familien, Krankheiten, Depressionen, Flucht in Alkohol und Drogen, Kriminalität, zunehmende Verwahrlosung der Kinder und Jugendlichen, Familien-Katastrophen mit Mord und Totschlag, steigende Kriminalität bei Jugendlichen und Kindern. Und das ist erst der Anfang! Fragen Sie Herrn Hilgers, den Präsidenten des Kinderschutzbundes.

So kann das nicht weitergehen!

Wenn die Bundesregierung - die Große Koalition - nicht in der Lage ist, auf Grund ihres biblischen Dogmas von der Unveränderlichkeit der 2006 festgelegten “Bedarfe” in “Buch SGB II”, Hartz IV auf den Prüfstand zu stellen, so ist das Mindeste, was sie sofort zu veranlassen hat, um einer sich abzeichnenden Katastrophe entgegenzutreten, für alle Kinder, auch in den Bedarfsgemeinschaften zusätzlich zu den vollen Regelsätzen, die, wie oben bewiesen, sowieso zum Leben nicht ausreichen, das ihnen bis heute vorenthaltene Kindergeld von 154.– Euro monatlich auszuzahlen! Ohne Einschränkungen! Ohne Abzüge und fiese Tricks. Analog zu der Kindergeldzahlung für Kinder in Familien mit Niedrigeinkommen, die entsprechende Transferleistungen aus den Sozialkassen zum Überleben erhalten, womit eigentlich wieder einmal indirekte Subvention der Wirtschaft stattfindet. Die erste Zahlung des Kindergeldes an diese Bedarfsgemeinschafts-Familien sollte billigerweise so zügig und problemlos von statten gehen wie die Erhöhung der Diäten der Parlamentarier im Bundestag! Es ist höchste Zeit! Die Kinder und Jugendlichen können nicht länger warten!

Falls Sie rechnen können, werden Sie sehen, dass damit noch nicht einmal die Grenze des amtlich festgelegten Existenzminimums für Kinder erreicht wird. Deshalb: Die Zahlungen des Kindergeldes enthebt Staat, Länder und Kommunen nicht von der Verpflichtung aus der UN-Kinderschutz-Konvention, die die Bundesrepublik 1992 ratifiziert hat, dafür zu sorgen, dass “alle Kinder ungeachtet von Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Glaube und Überzeugung, Herkunft, sozialer Stellung, eventueller körperlicher oder geistiger Behinderung” eine gesunde körperliche, geistige und seelische Entwicklung durchlaufen.

Das bedeutet, die Entwicklung unserer Kinder zu sichern durch die Einführung von Mittagessen in allen Kitas und Schulen, Gewährung von Schulkosten-Freiheit und kostenlosen Freizeitangeboten. Und zwar dauerhaft und zuverlässig! Die wohlmeinenden Bemühungen caritativer Verbände, örtlicher Bürgervereine und Initiativen, der Kirchen und einzelner Kommunen, die Kinderarmut in Deutschland zu mildern, sind leider völlig unzureichend angesichts der Masse von 2,5-5,9 Millionen Kindern und Jugendlichen in Not, auch aus Familien mit Niedrigeinkommen.

Deshalb muss es schnellstens zu einer konzertierten Aktion zwischen Bund, Ländern und Kommune kommen, in der auch der Bund Kosten und Verantwortung für “seine Kinder” übernehmen muss für:

a) Flächendeckende Einführung von 1-A-Mittagessen (keine Reste!) für alle Kinder und Jugendlichen in allen Kitas und Schulen, regelmäßig und durchgehend (auch in den Ferien), kostenlos für Kinder und Jugendliche aus sozialschwachen Familien;

b) Einführung der Schulgeld-, Schulbücher-, Schulmittelfreiheit für alle Kinder und Jugendlichen aus prekären Einkommensverhältnissen gemäß der UN-Kinderschutz-Konvention:
“Jedes Kind hat das Recht auf Bildung und volle Entfaltung seiner Persönlichkeit.”

c) Organisation interessanter Freizeitangebote von Profis in Sport, Spiel, Kultur - kostenlos für Kinder und Jugendliche aus prekären Einkommensverhältnissen, gemäß der UN-Kinderschutz-Konvention:
“Jedes Kind hat das Recht auf Erholung, Spiel und Freizeit.”

Dass nicht genug Geld da sei für die monatlichen Kindergeld-Zahlungen an alle Kinder und Jugendlichen und Schulkostenfreiheit und zuverlässig organisiertes Mittagessen und Freizeitgestaltung kostenlos für Kinder und Jugendliche aus sozialschwachen Verhältnissen, kann eine Regierung nicht mit gutem Gewissen behaupten, die in der Lage ist, Industrie und Wirtschaft Jahrzehnte lang mit Milliardenbeträgen direkt oder indirekt zu subventionieren und jetzt zusammenbrechenden Banken sofort und ohne Umstände mit zig Milliarden Euro unter die Arme zu greifen, wenn ihre Manager die Gewinne der Wirtschaft im globalen Roulett verjuxt haben! (S. IKB, Sachsen-LB, Bayern-LB, West-LB u.a.) Und unverfroren wie sie sind, betteln diese Haie schon wieder um Geld vom Staat und entblöden sich nicht, voller Gier auf die Sozialtransferleistungen der öffentlichen Hand zu schielen und ihre Abschaffung zu ihren Gunsten zu fordern (10).

Der Staat muss sich entscheiden. Es ist eine Setzung von Priorität!

Was ist wichtiger? Das Leben und die Zukunft von Millionen hier lebender Kinder und Jugendlichen oder die Profitmaximierung der Wirtschaft zum Zwecke risikoloser Spekulation auf dem globalen Finanzmarkt?

In der Deutschen Rechtsprechung wird dem Kindeswohl immer der Vorrang eingeräumt. Also: Das Wohl aller Kinder und Heranwachsenden hat absolute Priorität vor der Profitmaximierung der Industrie und Wirtschaft. Die sollten eigentlich in der Lage sein, ohne Subventionen erfolgreich zu arbeiten.

Frau Bundesministerin Ursula von der Leyen gab bei der ersten Lesung des 12. Kinder- und Jugendberichts im Bundestag Folgendes zu bedenken:

“Für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft gibt es keine wichtigere Aufgabe als die zugewandte, verlässliche und kompetente Unterstützung aller Kinder, die in diese Gesellschaft hineinwachsen.” (www.bmsfj.de/root,did=72370.html)

Schön hat sie das gesagt, die Frau Bundesministerin. Doch: “Der Worte sind genug gewechselt, lasst mich auch endlich Taten sehen!”

Bund, Länder und Kommunen müssen dringend handeln für Millionen Kinder und Heranwachsende in Armut und Not! Es geht um ihre Existenz und um ihre Zukunft - Deutschlands Zukunft!

Es grüßt Sie
(Elisabeth Trebitz, Bonn, den 6. Juni 2008)

Anmerkungen:
(1) Kinderreport Deutschland 2007. Daten, Fakten, Hintergründe, Deutsches Kinderhilfswerk e.V. (Hrsg.), Verlber-Verlag cop. Freiburg, Family Media 2007

(2) Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch 2006

(3) Apotheken Umschau, Februar 2008 Aktuell/Brennpunkt, S. 10-11 “Zu arm für gesundes Essen”

(4) Koordinierungsstelle Gewerkschaftl. Arbeitslosengruppen: “Wieviel Geld braucht ein Kind im Monat?” (Flyer o.J.)

(5) Ulrich Hamacher, Leiter der Diakonie, Bonn, im Interview mit “PROtestanten”; v. 13.12.07

(6) zitiert nach: s.o. Nr. (3)

(7) Manfred Pohl: “Das Ende des weißen Mannes”, zitiert nach: Roth, Rainer: “Ein Hartz für Kinder”, s. Nr. (8)

(8 )Roth, Rainer: “Ein Hartz für Kinder”, Hrsg.: Rhein-Main-Bündnis gegen Sozialabbau und Billiglöhne / Klartext e.V., Frankfurt a.M., Karben 2007 (Anhang)

(9) Dr. Elfriede Seus-Seberich, Leiterin des SOS-Beratungs- und Familienzentrums, München: “Hartz IV - Folgen für die innerfamiliären Beziehungen und die Erziehungsfähigkeit der Familie - Konsequenzen für die Jugendhilfe” (Vortrag) Dokumentation Fachtg. Paritätischer Bayern 2005

(10) zitiert nach: s. Nr. (8), S. 13

Brauchen Sie Hilfe oder haben Sie Fragen: Email an info[at]arbeitslos-bonn.de oder benutzen sie das Kontaktformular
kleines Logo Arbeitslosengruppe Bonn/Rhein-SiegGewerkschaftliche Arbeitslosengruppe in der Region Bonn-Rhein-Sieg c/o GEW, Stadtverband Bonn; Kontakt: Horst Lüdtke Tel. 0228/ 65 39 55 Das Treffen findet jeden 2. Donnerstag im Monat statt.