ALG II Rechtstipp

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Bevor Sie die Rechtsweg einschlagen:

-Widerspruch,
-einstweilige Anordnung
-Klage.

Prüfen Sie zuerst, ob Sie nicht mit einfacheren Mitteln zum Ziel kommen.
Grundsätzlich gilt:
ï‚· A) Bei jedem Besuch der Arge können Sie eine Person ihres Vertrauens
als Zeuge mitnehmen (Besser keinen Familienangehörigen)!
ï‚· B) Protokollieren Sie das Gespräch als ihre Gedächtnisstütze.
ï‚· C) Wichtig!! Nichts sofort Unterschreiben. (Prüfen lassen).

Besonders dann, wenn offensichtlich gegen geltendes Recht verstoßen wird, kürzt es das Verfahren ab.

Sich nicht wegschicken lassen, hilft in diesen Fällen manchmal.

Fordern Sie den Behördenvertreter auf, Ihnen die Rechtsgrundlagen zu zeigen (Antrag auf Auskunft muss schriftlich gestellt werden).
Sie haben ein Auskunftsrecht und die Behörde eine Auskunftspflicht!

Dazu gehören:
- den zuständigen Leistungsträger zu nennen
(Arge, Arbeitsamt, Sozialamt usw.)
- wer ist für mich in diesem Falle zuständig
(z.B. Arge + Sach-, Fach oder persönlicher Ansprechpartner)
- Recht auf Einsicht in meine Akte und DATEIEN

Über die Einsichtname in die Akte und Dateien, können Sie Ihr Recht wahrnehmen, Daten zu
a) berichtigen
b) sperren
c) oder zu löschen!!
d) bzw. Schadensersatz zu verlangen, wenn durch fehlerhafte Dateneingabe ein Schaden erstanden ist(§§82,84 SGB X).

Anders als bei der Akteneinsicht brauchen Sie keine Gründe anzugeben, warum Sie Auskunft haben wollen.
Sie sollen lediglich die verlangten Daten nennen sofern sie überhaupt Kenntnis davon haben.

TIPP: Wenn Ihr Auskunftsantrag nicht oder nur teilweise erfüllt wird, können Sie den Bundes- oder Landesdatenschutzbeauftragten einschalten und ihn um Prüfung und Unterstützung bitten.

Auszug aus: Leitfaden ALG/II Sozialhilfe von A-Z;
AG TuWas (Hrsg.)
24. Auflage, Stand 01.Oktober 2006








Hilfe erfahren Sie bei:

Gewerkschaften, Mieterschutzbund, Wohlfahrtsverbände, Kirchen
Frauenbeauftragte, Ausländerbeiräte, Behindertenbeauftragte.
Schuldnerberatung.

Die letzte Möglichkeit ist der Petitionsausschuss des Bundes.



Der Leitfaden ALG/II Sozialhilfe von A-Z rät:
Zitat
" Sie können sich direkt an örtliche Medien, Rundfunk oder Fernsehen wenden. Der Anruf eines Journalisten bei AA/ARGE/Sozialamt kann Wunder bewirken. Erst recht eine Veröffentlichung. Ämter haben kein Interesse an Negativschlagzeilen, da sie nicht als Kundenunfreundlich dastehen wollen.

Aber Vorsicht vor Medien, die Ihr Schicksal für ihre wirtschaftlichen Zwecke ausschlachten und Sie als Sozialschmarotzer präsentieren wollen.

Sie können aber auch – und das ist langfristig das Wichtigste – Ihre Kraft dadurch stärken, dass Sie sich einer Gruppe von Erwerbslosen und/oder SozialhilfebezieherInnen anschließen oder eine gründen.
Bei Ver.di gibt es lokale Erwerbslosenausschüsse, vereinzelt auch in anderen Gewerkschaften." Zitat Ende.



Mitmachen könnt Ihr bei der


DGB-Arbeitslosengruppe in Bonn/Rhein-Sieg.

Wir treffen uns im DGB-Haus in der Endenicher Straße 127 um 17.15 Uhr jeden zweiten Donnerstag im Monat.


Aktivitäten sind:

Verleihen der "sauren Gurke" einmal im Jahr (diese Jahr Müntefering)

Demos vor Arge und AA(Arbeitsamt)

Protests gegen Kinderarmut und Hartz 4.

Brauchen Sie Hilfe oder haben Sie Fragen: Email an info[at]arbeitslos-bonn.de oder benutzen sie das Kontaktformular
kleines Logo Arbeitslosengruppe Bonn/Rhein-SiegGewerkschaftliche Arbeitslosengruppe in der Region Bonn-Rhein-Sieg c/o GEW, Stadtverband Bonn; Kontakt: Horst Lüdtke Tel. 0228/ 65 39 55 Das Treffen findet jeden 2. Donnerstag im Monat statt.