Eines ist klar, ein Erwerbsloser möchte seine Erwerbslosigkeit beenden. Mit einer bezahlten Erwerbstätigkeit. Und zwar mit einer Bezahlung, die Beiträge in seine Sozialversicherung ermöglicht und gleichzeitig eine Teilhabe an der Gesellschaft. Die Zahlungen in die Sozialversicherung sind nicht nur eine Entlastung der Sozialversicherungskassen, sondern schützen die Beschäftigten bei erneut eintretender Erwerbslosigkeit und im Alter vor Armut. Die Teilhabe an der Gesellschaft heißt, sich an gesellschaftlichen Standards beteiligen zu können. Das bedeutet genauso mobil zu sein, wie die Mehrheit der Bevölkerung. Zugang zu Medien, Vereinen, Kultur, Freizeit und Urlaub sind in Deutschland das Mindestmaß an gesellschaftlicher Teilhabe.
Sollte eine Erwerbstätigkeit wegen der extrem gestiegenen Produktivität, der marktwirtschaftlichen Situation, der Erwerbsfähigkeit, der Qualifikation, der sozialen Lage oder psychologischen Situation des Betroffenen nicht möglich sein, dann ist es notwendig für einen sozialen Ausgleich zu sorgen, der weiterhin eine Teilhabe an diesen gesellschaftlichen Standards ermöglicht.
Die Arbeit ist kein Selbstzweck. Eine Arbeitsstelle macht nur dann Sinn, wenn die oben genannten Bedingungen erfüllt sind. Ein Mensch braucht zwar eine Zeit- und Sinnerfüllte Beschäftigung. Diese Beschäftigung muss aber zum Zwecke der Sättigung der Bedürfnisse dienen. Das Mittel dazu nennt man Lohn. Und der Lohn wird in der Landeswährung ausgezahlt, also in Form von Geld.