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Interessantes und Neuigkeiten

Leiharbeit und Werksvertrags-Arbeit steigt weiter steil an

"Alles bestens!" schallt es von Bundesregierung und Medien. Die Konjunktur ist stabil und die Arbeitslosigkeit sinkt.
 

Das ist allenfalls Wunschdenken der Regierungsparteien. Gegen diese schöne neue Welt spricht, außer den mutmaßlich geschönten Erwerbslosenzahlen, dass der Beschäftigungszuwachs hauptsächlich auf kurzfristige und prekäre Beschäftigungsverhältnisse aus Leiharbeit und Werksverträge basiert.

Piraten sprechen sich für bedingungsloses Grundeinkommen - mit Mindesteinkommen als Übergangslösung - und gegen Hartz-IV-Sanktionen aus. Viele weitere Verbesserungen im SGB II werden gefordert.

Die Piratenpartei hat nach dem Wahlerfolg bei der Bürgerschaftswahl in Berlin, bei der sie sensationelle 8,9 % erreichte und seitdem bei bundesweiten Wahlumfragen in der gleichen Größenordnung liegt, an Bedeutung gewonnen.

Bei ihrem Bundesparteitag in Offenbach wollte die noch sehr junge Partei, die sich Transparenz und Offenheit auf die Piratenflagge geschrieben hat, noch bestehende Lücken in ihrer Parteisatzung füllen, die besonders noch im Bereich Wirtschaft und Soziales klafften.

Nach kontroverser Diskussion wurde der Antrag PA284 – Bedingungsloses Grundeinkommen und Mindestlohn – mit großer Mehrheit angenommen. Mit diesem Antrag sollte das bereits aufgenommene Recht auf sichere Existenz und Teilhabe konkretisiert werden. Das BGE soll die Existenz sichern und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen, einen individuellen Rechtsanspruch darstellen, sowie ohne Bedürftigkeitsprüfung und ohne Zwang zu Arbeit oder anderen Gegenleistungen garantiert werden. Welcher Art das BGE sein soll und wie es umgesetzt werden soll blieb offen, jedoch wurde gleichzeitig beschlossen eine Enquete-Kommission im Deutschen Bundestag zu beauftragen eine konkrete Ausarbeitung und Berechnung neuer und bestehender Grundeinkommens-Modelle vorzunehmen. Gleichzeitig sollen gesetzliche Grundlagen geschaffen werden für Volksabstimmungen auf Bundesebene, damit die Bürger über die von der Enquete-Kommission herausgearbeiteten Modelle entscheiden können. Die Zeit bis zur Einführung des BGE soll von einem Mindestlohn überbrückt werden.

Mit dem Antrag Q041 spricht sich die Piratenpartei auch deutlich gegen die Sanktionierung bei Hartz IV unter dem Titel „Sofortmaßnahmen zur Humanisierung des SGB II“ aus.

Sie bezieht sich auf ein Urteil des Verfassungsgericht (BVerfG, 1 BvL 1/09 vom 9.2.2010, Absatz-Nr. 135 und 137 ) und zitiert, dass der Anspruch auf Sozialleistungen so ausgestaltet sein muss, „dass er stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers deckt“. Dazu gehört nicht nur das physische Existenzminimum, sondern „auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und zu einem Mindesmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben“.

Die Möglichkeit durch Kürzungen von Sozialleistungen zum Zweck der Maßregelung von Leistungsempfängern vorzunehmen, verstößt nach Ansicht der Piratenpartei gegen das grundgesetzliche Recht zur Achtung der Menschenwürde in Artikel 1 und dem Verbot von Zwangsarbeit in Artikel 12 des Grundgesetzes.

Damit fordert die Piratenpartei nicht nur Sanktionen nach SGB II Kapitel 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 5 (§31 – 32) sowie nach SGB XII Kapitel 3 Abschnitt 6 (§39a) abzuschaffen, sondern auch die §42a Absatz 2 SGB II und §37 Absatz 4 SGB XII , nach der zuvor gewährte Darlehen auch abgeführt werden müssen, wenn dies zu einer Kürzung des Regelsatzes führt.


Weitere wichtige Parteitagsbeschlüsse:

Weitere wichtige und erfreuliche Beschlüsse sind die deutliche Abgrenzung von Rassismus und ein Aufruf zum Engagement gegen Rechtsradikalismus.

Verfassungsgerichtsurteil für mehr Demokratie

in
Die 5-Prozent-Hürde bei der Europawahl ist verfassungswidrig! Dies urteilte heute das Verfassungsgericht und erreicht hierdurch zwei wichtige Fortschritte:
  1. Die Benachteiligung Deutschlands bei der Europawahl ist beendet. Denn andere europäische Länder, die keine Prozent-Hürde haben, konnten bisher verhältnismäßig mehr Abgeordnete stellen.
  2. Es lohnt sich jetzt eher auch kleinere Parteien zu wählen, da die Stimme nicht "verschenkt" wird.
Dies sollte doch eine Motivation für Nichtwähler sein, besonders für diejenigen, die resigniert haben. Jene die nicht mehr wählen gehen, weil sie das Gefühl haben, dass Ihre Stimme sich nicht im Wahlergebnis wiederspiegelt. Es gibt (wenigstens bei der Europawahl) eine größere Auswahl außerhalb des Einheitsblocks aus CDU und SPD, nebst ihren kleineren Anhängen. 

Wer kann noch gewählt werden? Welche Parteien findet sich nicht damit ab, dass unverhohlen die monatlichen Erwerbslosenzahlen geschönt werden? Welche Parteien sind gegen die Verwerfungen, Diskriminierungen und Ungerechtigkeiten die durch Hartz IV entstanden sind?

Vielleicht fällt sogar bald die 5-Prozent-Hürde bei den Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen und Deutschland wird wieder etwas demokratischer!

Da gibt es nur eins: Wählen gehen!

UNO rügt Deutschland wegen seiner Tatenlosigkeit gegenüber der Armut

Die Uno hat die Bundesrepublik Deutschland wegen seiner Fehlenden Armutsbekämpfung scharf kritisiert.
Das immer größer werdende soziale Gefälle bekommt jetzt mehr internationale Aufmerksamkeit. Besonders kritisiert wird, dass viele frühere Empfehlungen des Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte nicht umgesetzt wurden. Es wird besonders die Diskriminierung von Migranten auf dem Arbeitsmarkt ,das Fehlen von richtigen Mahlzeiten bei vielen armen Familien beanstandet und das die Grundsicherung von Hartz-IV-Empfängern „keinen angemessenen Lebensstandard“ gewährt.

Krankenkassen müssen prüfen ob ein "Ein-Euro-Job" (Arbeitsgelegenheit) zusätzlich ist

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Wie bereits berichtet, hat am 13.04.2011 das Bundessozialgericht (B 14 AS 98/10 R) ein bedeutsames Urteil zu den Ein-Euro-Job genannten Arbeitsgelegenheiten gesprochen. Sollte diese Arbeitsgelegenheit nicht das Merkmal der Zusätzlichkeit tragen, urteilte das Bundessozialgericht, dann steht dem Betroffenen ein Erstattungsanspruch zu. Das Merkmal „zusätzlich“ bedeutet, dass die Arbeitsgelegenheit nicht einen regulären Arbeitsplatz ersetzen darf. Sie muss also zusätzlich zu dem notwendigen Personal geschaffen werden.
Wenn aber der Anbieter einer Arbeitsgelegenheit eine reguläre Stelle, die tariflich bezahlt werden müsste, nicht besetzt und stattdessen die Tätigkeit von einem „Ein-Euro-Jobber“ verrichten lässt, so herrscht ein Missbrauch vor. Der „Ein-Euro-Jobber“ hat einen nachträglichen Anspruch auf die tarifliche Bezahlung, die ihm vorenthalten wurde.
Sollte dies festgestellt werden, wird überprüft ob das Jobcenter sich bereichert hat. Dies ist der Fall wenn es eine Differenz gibt, zwischen der Summe der Sozialleistungen die dem Betroffenen gewährt wurde und dem tariflichen Lohn für die Arbeitszeit im gleichen Zeitraum. Diese muss dem Betroffenen erstattet werden.

Laut dem Sozial- und Fachreferenten Harald Thòme müssen die Krankenkassen überprüfen ob eine Versicherungspflicht vorliegt.

Betroffene die den Verdacht haben, dass ihr „Ein-Euro-Job“ in Wahrheit eine reguläre Stelle ersetzt oder verhindert, dass eine solche Stelle eingerichtet wird, sollte dies der Krankenkasse melden!

NRW-Regierung entzieht sich dem parlamentarischen Auftrag und klagt nicht gegen die verfassungswidrigen Hartz IV-Sätze

Eine Normenkontrollklage hätte den Vorteil, dass das Verfassungsgericht schneller die von der Bundesregierung willkürlich festgesetzten Hartz IV-Sätze prüfen müsste, als wenn eine Klage durch Verbände oder Privatpersonen eingereicht würde. Daher haben die Abgeordneten von SPD, Grünen und Die Linke im Landesparlament in Nordrhein-Westfalen die Landesregierung beauftragt eine solche Klage in die Wege zu leiten.

Laut einem Bericht der taz hat sich diese aber diesem Auftrag entzogen und weigert sich nun.

Was von Aussagen und Versprechungen der SPD und den Grünen zu halten sind, so lange sie in der Opposition sitzen?

Mag sich jeder ein Urteil darüber bilden. Die nächsten Wahlen werden kommen...

Von der Leyen will Menschen mit Behinderungen das Geld kürzen

Menschen mit Behinderungen sind besonders hart von Hartz IV betroffen. Sie müssen die Regeln und Sätze hinnehmen und haben kaum Möglichkeiten ihre Einkommenssituation zu verbessern. Von der Leyen hält das aber nicht davon ab, Pläne zu schmieden, das Geld für die Betroffenen weiter zu kürzen. So soll der Satz für gehandikapte Menschen die keinen eigenen Haushalt führen von 328,- auf 291,- Euro gekürzt werden.

Ohnmacht gegen eine kafkaeske Behörde

Eine Psychologin, die selbst in den Hartz IV-Bezug geriet, analysierte ihre eigene Situation wie folgt:
Arbeitslosigkeit ist eine Art Dauerdämpfung, die krank machen kann. Zu dem ganz konkreten materiellen Existenzdruck kommt die zermürbende Reaktion der Gesellschaft, dieses Verleumden und diese Schuldzuweisungen. Hartz IV - das ist eine völlig neue Qualität von Belastung. Ich bin sicher, dies führt zu somatischen und psychischen Erkrankungen.

Der tödliche Schuss im Frankfurter Jobcenter und die psychosoziale Belastung von Hartz IV

Alle Bemühungen umsonst?

Laut einer Studie des IAB haben im Jahre 2008 über eine Millionen Hartz IV-Empfänger eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen. Nur 55 % dieser Jobs dauerte länger als 6 Monate und fast die Hälfte der Beschäftigten ist nach wie vor auf Hartz IV-Leistungen angewiesen gewesen.
Interessanter Weise haben die IAB-Wissenschaftler festgestellt, dass die Jobs stabiler waren, die Hartz IV-Leistungen überflüssig gemacht haben.

Du kannst es ja eh nicht

Sueddeutsche über einen Beschluss des Sozialgerichts Frankfurt, bei dem es um Zuschüsse zur Nachhilfe aus dem "Teilhabe- und Bildungspaket" geht.
Brauchen Sie Hilfe oder haben Sie Fragen: Email an info[at]arbeitslos-bonn.de oder benutzen sie das Kontaktformular
kleines Logo Arbeitslosengruppe Bonn/Rhein-SiegGewerkschaftliche Arbeitslosengruppe in der Region Bonn-Rhein-Sieg c/o GEW, Stadtverband Bonn; Kontakt: Horst Lüdtke Tel. 0228/ 65 39 55 Das Treffen findet jeden 2. Donnerstag im Monat statt.