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"Alles bestens!" schallt es von Bundesregierung und Medien. Die Konjunktur ist stabil und die Arbeitslosigkeit sinkt.
Das ist allenfalls Wunschdenken der Regierungsparteien. Gegen diese schöne neue Welt spricht, außer den mutmaßlich geschönten Erwerbslosenzahlen, dass der Beschäftigungszuwachs hauptsächlich auf kurzfristige und prekäre Beschäftigungsverhältnisse aus Leiharbeit und Werksverträge basiert.
Die Piratenpartei hat nach dem Wahlerfolg bei der Bürgerschaftswahl in Berlin, bei der sie sensationelle 8,9 % erreichte und seitdem bei bundesweiten Wahlumfragen in der gleichen Größenordnung liegt, an Bedeutung gewonnen.
Bei ihrem Bundesparteitag in Offenbach wollte die noch sehr junge Partei, die sich Transparenz und Offenheit auf die Piratenflagge geschrieben hat, noch bestehende Lücken in ihrer Parteisatzung füllen, die besonders noch im Bereich Wirtschaft und Soziales klafften.
Nach kontroverser Diskussion wurde der Antrag PA284 – Bedingungsloses Grundeinkommen und Mindestlohn – mit großer Mehrheit angenommen. Mit diesem Antrag sollte das bereits aufgenommene Recht auf sichere Existenz und Teilhabe konkretisiert werden. Das BGE soll die Existenz sichern und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen, einen individuellen Rechtsanspruch darstellen, sowie ohne Bedürftigkeitsprüfung und ohne Zwang zu Arbeit oder anderen Gegenleistungen garantiert werden. Welcher Art das BGE sein soll und wie es umgesetzt werden soll blieb offen, jedoch wurde gleichzeitig beschlossen eine Enquete-Kommission im Deutschen Bundestag zu beauftragen eine konkrete Ausarbeitung und Berechnung neuer und bestehender Grundeinkommens-Modelle vorzunehmen. Gleichzeitig sollen gesetzliche Grundlagen geschaffen werden für Volksabstimmungen auf Bundesebene, damit die Bürger über die von der Enquete-Kommission herausgearbeiteten Modelle entscheiden können. Die Zeit bis zur Einführung des BGE soll von einem Mindestlohn überbrückt werden.
Mit dem Antrag Q041 spricht sich die Piratenpartei auch deutlich gegen die Sanktionierung bei Hartz IV unter dem Titel „Sofortmaßnahmen zur Humanisierung des SGB II“ aus.
Sie bezieht sich auf ein Urteil des Verfassungsgericht (BVerfG, 1 BvL 1/09 vom 9.2.2010, Absatz-Nr. 135 und 137 ) und zitiert, dass der Anspruch auf Sozialleistungen so ausgestaltet sein muss, „dass er stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers deckt“. Dazu gehört nicht nur das physische Existenzminimum, sondern „auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und zu einem Mindesmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben“.
Die Möglichkeit durch Kürzungen von Sozialleistungen zum Zweck der Maßregelung von Leistungsempfängern vorzunehmen, verstößt nach Ansicht der Piratenpartei gegen das grundgesetzliche Recht zur Achtung der Menschenwürde in Artikel 1 und dem Verbot von Zwangsarbeit in Artikel 12 des Grundgesetzes.
Damit fordert die Piratenpartei nicht nur Sanktionen nach SGB II Kapitel 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 5 (§31 – 32) sowie nach SGB XII Kapitel 3 Abschnitt 6 (§39a) abzuschaffen, sondern auch die §42a Absatz 2 SGB II und §37 Absatz 4 SGB XII , nach der zuvor gewährte Darlehen auch abgeführt werden müssen, wenn dies zu einer Kürzung des Regelsatzes führt.
Weitere wichtige Parteitagsbeschlüsse:
Weitere wichtige und erfreuliche Beschlüsse sind die deutliche Abgrenzung von Rassismus und ein Aufruf zum Engagement gegen Rechtsradikalismus.
Eine Normenkontrollklage hätte den Vorteil, dass das Verfassungsgericht schneller die von der Bundesregierung willkürlich festgesetzten Hartz IV-Sätze prüfen müsste, als wenn eine Klage durch Verbände oder Privatpersonen eingereicht würde. Daher haben die Abgeordneten von SPD, Grünen und Die Linke im Landesparlament in Nordrhein-Westfalen die Landesregierung beauftragt eine solche Klage in die Wege zu leiten.
Laut einem Bericht der taz hat sich diese aber diesem Auftrag entzogen und weigert sich nun.
Was von Aussagen und Versprechungen der SPD und den Grünen zu halten sind, so lange sie in der Opposition sitzen?
Mag sich jeder ein Urteil darüber bilden. Die nächsten Wahlen werden kommen...
Gewerkschaftliche Arbeitslosengruppe in der Region Bonn-Rhein-Sieg c/o GEW, Stadtverband Bonn; Kontakt: Horst Lüdtke Tel. 0228/ 65 39 55 Das Treffen findet jeden 2. Donnerstag im Monat statt.