Vielleicht haben die Politiker der großen Koalition gedacht, dass mit der Zeit, den Betroffenen der Mut oder die Lust ausgeht, ihre Rechte notfalls auch per Rechtsklage durchzusetzen.
Dies ist aber nicht der Fall, daher gibt es im Jahre 2008 eine erneute Rekordklageflut.
Dies nahm der Präsident des Bundessozialgerichtes Peter Masuch zum Anlass, eine Überarbeitung der Arbeitsmarktreform zu fordern.
«Es ist an der Zeit, dass der Gesetzgeber nach vier Jahren Bilanz zieht, die gewonnenen Erfahrungen in der Verwaltungspraxis ebenso wie in den gerichtlichen Instanzen auswertet und materiell-rechtlich nacharbeitet», sagte der BSG-Präsident.
Besonders freut uns, dass der BSG-Präsident, die von uns vielfach angemahnte mangelnde Umsetzung von Gerichtsentscheiden der Sozialgerichte von den ARGEN kritisierte.
Auch wir fordern schon lange, dass die Arge kein rechtsfreier Raum sein dürfe.
Ebenfalls stimmen wir mit Herrn Masuch darin überein, dass die Zeit nicht in der akribischen Bearbeitung der Anträge, sondern in Beratung und Arbeitsvermittlung investiert werden müsse.
Einer Überarbeitung der Arbeitsmarktreform können wir nur zustimmen. Diese müsste folgende Kriterien berücksichtigen: