Dezember 2008

Gemeinsame Pressemitteilung: »Bündnisses gegen Kinderarmut durch Hartz IV«

Kindergeld – Kinderregelsätze - 10 Euro mehr für die einen - 40 Euro
weniger für die anderen!


Ab 1.1.2009 bekommen Kinder, die keine Hartz IV-Leistungen beziehen, 10
bzw. 16 Euro mehr Kindergeld. Die Bundesregierung erkennt damit an, dass

Ohne Schulsachen lernt sich's schlecht!

Ohne Schulsachen lernt sich’s schlecht!

 

Kinder wurden einfach vergessen bei der Hartz IV-Reform im Jahre 2005. Während früher im Bundessozialhilfegesetz Ausgaben für den Schulbesuch zusätzlich als einmalige Beihilfen gewährt wurden, gilt im SGB II („Hartz IV“) für Schulkinder nur ein festgelegter Regelsatz für alle Bedarfe: bis 13 Jahre 211,- € ab Juli 2008, ab 14 Jahre 281,- €. Darin sind für Schulsachen speziell 0,00 Cent (!!!) enthalten, für „Schreibwaren im Allgemeinen“ 1,64 €.

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