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Herzlich Willkommen auf der Seite der gewerkschaftlichen Arbeitslosenruppe Bonn-Rhein/Sieg
Hier finden sie Informationen, Anregungen und Hinweise. Sie können sich mit Fragen über unser Kontaktformular an uns wenden oder beteiligen sie sich an unserem Forum. Wir treffen uns jeden 2. Donnerstag im Monat um 17:15 Uhr im DGB-Haus, Endenicher Str. 127, 53115 Bonn, Raum 109.

Urteile

Urteil des Bundesverfassungsgericht zu Regelsätzen hilft Bonner Kindern

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Urteil des Bundesverfassungsgericht zu Regelsätzen hilft Bonner Kindern
Schallende Ohrfeige für den Gesetzgeber und die Sozialkürzer
 

Alleinerziehenden - Mehrbedarf auch bei hälftiger wochenweiser Betreuung des/der Kindes/Kinder durch beide Elternteile

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Ein wichtiges Urteil für alle getrenntlebenden/geschiedenen Eltern, die ihr Kind zu gleichen Teilen und zwar Wochenweise betreuen. Wenn ein Elternteil oder beide Arbeitslosengeld II-Empfänger sind, haben sie demnach Anspruch auf den anteilsmäßigen Alleinerziehungs - Mehrbedarf. In der Begründung heißt es:

Mietkosten in Bonn


Achtung Achtung

Wichtige Mitteilung für


Arbeitslosengeld II - Bezieher


in Bonn

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kleines Logo Arbeitslosengruppe Bonn/Rhein-SiegGewerkschaftliche Arbeitslosengruppe in der Region Bonn-Rhein-Sieg c/o GEW, Stadtverband Bonn; Kontakt: Horst Lüdtke Tel. 0228/ 65 39 55 Das Treffen findet jeden 2. Donnerstag im Monat statt.